Nutzungsbedingungen
(Version 4.1, August 2023)
*******************************************************
Das ist neu seit Version 4.1 (August 2023):
- Detaillierte Regelung der Nutzung von PickUp Stationen
*******************************************************
I) Allgemeine Bedingungen
1. Die Nutzungsbedingungen regeln die Ausleihe, die Vormerkung, den Gebrauch sowie die Rückgabe der Leihobjekte durch Abonnent:innen und Nicht-Abonnent:innen.
2. Sie sind Bestandteil der Vertragsbestimmungen aller Abonnemente und der Einzelausleihe. Bei juristischen Personen hat diese für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch ihre Mitarbeiter:innen/ Mitglieder zu sorgen.
3. Sie können durch den Verein Leihlager jederzeit angepasst werden.
II) Ausleihe der Leihobjekte
4. Allgemeines
4.1 Die Leihobjekte des Vereins Leihlager sind im Online-Katalog (www.leihlager.ch) ersichtlich.
4.2 Es besteht kein Anspruch, dass bestimmte Gegenstände in den Katalog aufgenommen oder im Katalog beibehalten werden.
4.3 Die Leihobjekte können an Standorten des Verein Leihlagers abgeholt und retourniert werden, oder per Lieferservice geliefert bzw. abgeholt werden. Standorte, Öffnungszeiten und Konditionen sind auf der Website (www.leihlager.ch) ersichtlich.
4.4 Wird die Übergabe von Leihobjekten kontaktlos durchgeführt, akzeptiert die Borger:in die Vollständigkeit, Sauberkeit (Ziffer II 7.1-2) stillschweigend, wenn sie diese nicht innert 24 Std. nach Entgegennahme beanstandet.
5. Kosten der Ausleihe
5.1 Die Kosten der Einzelausleihe ergeben sich aus dem Online-Katalog (www.leihlager.ch) entsprechend dem Produktbeschrieb des Leihobjektes.
5.2 Für Abonnent:innen ist die Ausleihe von drei Leihobjekten für die Dauer einer Woche (7 Tage) kostenlos. Bei längerer Ausleihdauer, oder bei der Ausleihe von mehr als drei Objekten pro Woche, werden für jede angebrochene Woche Gebühren entsprechend dem Produktbeschrieb des Leihobjektes im Online-Katalog fällig. Es werden immer die günstigsten Objekte als Zusatzobjekte verrechnet.
5.3 Die Ausleihgebühr ist in bar, durch Twint, Kredit-/Debitkartenzahlung oder durch Überweisung auf das Konto des Vereins Leihlager bei der Ausleihe des Leihobjektes zu entrichten.
5.4 Rückerstattungen von Leihgebühren können nur gewährt werden, wenn das Objekt durch Verschulden des Verein Leihlagers nicht nutzbar war.
5.5 Bei nicht erfolgreicher Objektübergabe -/ Rücknahme in Aussenstandorten (Bsp. PickUp Stationen oder durch den Lieferservice) werden Lieferaufwände in Rechnung gestellt.
6. Dauer der Ausleihe
6.1
Die Ausleihdauer für ein Leihobjekt beträgt, wenn nicht anders vereinbart, eine Woche (7 Tage) ab Abholung des Leihobjektes. Das Leihobjekt ist innert dieser Frist zu retournieren.
6.2 Eine Verlängerung der Ausleihdauer ist möglich, sofern
6.2.1
das Leihobjekt nicht vorgemerkt ist,
6.2.2 die Verlängerung spätestens 48 Stunden vor Ablauf der Ausleihdauer gemäss Ziffer II.6.1. beantragt wird und
6.2.3
das Leihlager die Verlängerung bestätigt.
6.3 Für die Kosten der Ausleihe gilt in jedem Fall Ziffer II.5.1-6.
6.4
Wird die Verlängerung nicht bestätigt, so sind die Leihobjekte innert der Ausleihfrist gemäss Ziffer II.6.1 zu retournieren.
7. Mängelfreiheit und Vollständigkeit des Leihobjekts
7.1 Bei der Ausleihe hat die Borger:in das Leihobjekt auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen. Mit Entgegennahme des Leihobjekts anerkennt die Borger:in die Mangelfreiheit und Vollständigkeit des Leihobjekts.
7.2 Die Mängelfreiheit und Vollständigkeit wird auf dem Abnahmeformular vermerkt.
8. Vormerkung
8.1 Im Kontext des Vereins Leihlager werden Vormerkungen umgangssprachlich meist als Reservation bezeichnet.
8.2 Leihobjekte können im Online-Katalog (www.leihlager.myturn.com) für einen bestimmten Zeitraum vorgemerkt werden.
8.3 Vorgemerkte Leihobjekte können nicht von anderen Borger:innen ausgeliehen werden.
8.4 Wird das Leihobjekt nicht am ersten Tag der Vormerkung abgeholt, fällt die Vormerkung dahin.
8.5 Die Verfügbarkeit des Leihobjektes wird nicht garantiert.
9. Depot
9.1 Das Personal des Vereins Leihlager kann für Leihobjekte die Hinterlegung eines angemessenen Depots verlangen.
9.2 Das Depot beträgt maximal CHF 500 und ist durch die Borger:in vor der Ausleihe zu entrichten. Es wird bei einwandfreier Rückgabe des Leihobjektes vollumfänglich zurückerstattet.
III) Sorgfältiger Gebrauch der Leihobjekte
10. Gebrauch der Leihobjekte
10.1 Ohne die schriftliche Zustimmung seitens des Leihlagers sind die Leihobjekte, welche nicht über das Unternehmensabo ausgeliehen werden, ausschliesslich zum persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt.
10.2 Die kommerzielle Nutzung der Leihobjekte ist nur mit einem Unternehmensabo oder der Ausleihe für Events möglich.
10.3 Über das Unternehmensabo ausgeliehene Objekte dürfen nur für Zwecke der Institution verwendet werden und nicht für Privatzwecke ihrer Mitarbeiter:innen / Mitglieder.
10.4 Nutzung von Leihobjekten von juristischen Personen an Anlässen mit über 100 erwarteten Gästen sind nur in Absprache und zu individuellen Konditionen möglich.
10.5 Die Weitergabe oder Vermietung der Leihobjekte an Dritte ist nicht zulässig.
11. Sorgfaltspflicht der Borger:innen
11.1 Jede:r Borger:in ist zum sorgfältigen Gebrauch der Sache verpflichtet. Jede unsachgemässe oder vertragswidrige Handhabung der Leihobjekte ist zu unterlassen.
11.2 Die Borger:in haftet verschuldensunabhängig für Beschädigung und Verlust des Leihobjekts. Die Borger:in hat den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
11.3 Mängel am Leihobjekt sind dem Personal des Leihlagers unverzüglich zu melden. Das Leihobjekt darf nicht weiterverwendet werden.
11.4 Schwere Verstösse gegen diese Ziffer (Ziff. III.11.1-4) können die Suspendierung der Leihberechtigung oder des Abos zur Folge haben.
12. Weitere Pflichten der Borger:innen
12.1 Die Borger:innen sind verpflichtet, nur Leihobjekte auszuleihen, zu deren Gebrauch sie über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.
12.2 Die Borger:in bestätigt auf dem Annahmeformular unterschriftlich zum bestimmungsgemässen und sicheren Gebrauch des Leihobjektes in der Lage zu sein.
12.3 Der Verein Leihlager haftet nicht für Schäden, die der Borger:in aus dem Gebrauch der Sache entstehen.
IV) Rückgabe der Leihobjekte
13. Form der Rückgabe
13.1 Die Leihobjekte sind in mangelfreiem, gereinigtem Zustand vollständig zu retournieren.
14. Zeitpunkt der Rückgabe
14.1 Das Leihobjekt ist innert Ausleihfrist gemäss Ziffer II.6 während der Öffnungszeiten des Vereins Leihlager (abrufbar unter www.leihlager.ch) zu retournieren.
15. Verzug mit der Rückgabe
15.1 Wird ein Leihobjekt nicht innert Ausleihfrist gemäss Ziffer II.6 retourniert, wird es automatisch um eine Woche verlängert, wobei die Wochengebühr (abrufbar im Online-Katalog unter dem Produktbeschrieb des Leihobjektes) pro Objekt in Rechnung gestellt. Wird die Erfüllung einer Reservation einer anderen Person durch die verspätete Rückgabe verunmöglicht, wird für diese Leihgabe das doppelte der Wochengebühr verrechnet.
15.2 Bis zur Begleichung der Verzugsstrafe, kann der Verein Leihlager die Aborechte suspendieren.
V) Nutzung der PickUp Stationen
16. Allgemeines
16.1 Für die Nutzung der PickUp Station sind nur Personen zugelassen, die sich mit einem amtlichen Ausweis ausweisen und diesen durch das Leihlager Personal scannen lassen. Zudem muss eine gültige Kredit-/Debitkarte im Benutzer:innen Account im vom Verein Leihlager verwendeten Leihsystem (myturn.com) hinterlegt sein.
16.2 Die PickUp Station ist ausschliesslich für die Übergabe von Leihobjekten zwischen dem Leihlager und den Kund:innen bestimmt. Jegliche andere Nutzungen sind untersagt. Ausnahmen sind ausschliesslich mit schriftlicher Zustimmung des Vereins Leihlager möglich.
16.3 Der Verein Leihlager ist jederzeit befugt, Fächer zu öffnen, Gegenstände aus den Fächern zu entnehmen oder zuzufügen.
16.4 Der Verein Leihlager übernimmt keine Haftung bei technischen oder mechanischen Störungen der PickUp Station und dadurch entstandene Schäden.
16.5 Der Verein Leihlager übernimmt keine Haftung für die kommunizierten Zugangszeiten zur PickUp Station, da diese von Drittparteien (z.B. Eigentümer:in der Liegenschaft) abhängig sein können. Die Nutzer:in ist selbst dafür besorgt sich über aktuelle Zugangszeiten zu informieren, entweder über das Leihlager oder den Areal- / Liegenschaftsbetreiber der jeweiligen PickUp Station.
16.6 Der Verein Leihlager ist jederzeit befugt, Personen trotz erfüllter Nutzungskriterien ohne Begründung von der Nutzung von PickUp Stationen auszuschliessen.
17. Handhabung der PickUp Stationen
17.1 Die Öffnung von Fächern ist ausschliesslich mit dem vom Verein Leihlager zugesendeten, persönlichen Weblink möglich. Die Nutzer:innen sind selbst dafür besorgt, ein internetfähiges Gerät (z.B. Smartphone) zur PickUp Station mitzunehmen.
17.2
Die Nutzer:in ist dazu verpflichtet, sich der korrekten Schliessung zu vergewissern, nachdem ein Fach geöffnet wurde. Für nicht korrekte Schliessung und dadurch entstandene Schäden haftet die Nutzer:in.
17.3
Lassen sich Fächer nicht schliessen muss der Verein Leihlager umgehend darüber informiert werden. Nicht schliessbare Fächer müssen geleert werden und die Objekte durch die Nutzer:in sicher aufbewahrt werden. Für einen allfälligen Verlust oder Untergang der Objekte bei nicht schliessbaren Fächern haften die Nutzer:innen.
17.4 Das Öffnen von Fächern aus der Distanz ohne Sichtweite zur PickUp Station ist verboten. Für einen allfälligen Verlust oder Untergang der Objekte haften die Nutzer:innen.
17.5 Das Deponieren von Gegenständen auf, neben und vor der PickUp Station ist untersagt. Objekte dürfen ausschliesslich in den dafür vorgesehenen, schliessbaren Fächern oder Vorrichtungen hinterlegt werden. Für einen allfälligen Verlust oder Untergang der Objekte wegen falschem Deponieren haften die Nutzer:innen.
18. Verfügbarkeit von Fächern
18.1 Der Verein Leihlager übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit von Fächern in der PickUp Station.
18.2 Nach einer von der Nutzer:in getätigten Vormerkung wird die Verfügbarkeit von Fächern geprüft. Falls nicht genügend Fächer frei sind, wird die Nutzer:in innert 48 Stunden darüber informiert.
18.3 Bei der Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Leihdauer verfällt das Recht einer Rückgabe in einer PickUp Station. Die Leihobjekte müssen, sofern nicht mit dem Verein Leihlager anders vereinbart, von der Nutzer:in während der Öffnungszeiten im Ladenlokal retourniert werden.
19.
Persönliche Verwendung
19.1 Die Verwendung des vom Verein Leihlager versendeten Öffnungslinks ist ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch und nur für den vorgesehenen Abholungs- / Rückgabetag gültig.
19.2 Die Weitergabe des Öffnungslinks und das Weiterleiten von E-Mails, die einen Öffnungslink enthalten, ist verboten. Die Nutzer:innen haften für daraus entstandene Schäden. Bei unbeabsichtigter Weitergabe des Öffnungslinks ist der Verein Leihlager umgehend zu informieren.
19.3 Alle Fachöffnungen werden vom System erfasst und lassen sich eindeutig der zugewiesenen Nutzer:in zuordnen.
20.
Selbstinformation zu anfallenden Kosten
20.1 Die Nutzer:in verpflichtet sich zur selbstständigen Vorabinformation der anfallenden Kosten durch allfällige weitere Gebühren. Diese werden durch den Verein Leihlager der im Benutzer:innen Account hinterlegten Kredit-/Debitkarte belastet. Bei Unklarheiten zu anfallenden Kosten kann der Verein Leihlager vorab kontaktiert werden.
20.2 Die Nutzung der PickUp Station ist grundsätzlich kostenlos. Es fallen die gleichen Leihgebühren an, wie an anderen Standorten / Übergabemethoden. Unnötige Lieferaufwände (Ziff. II 5.5) bilden eine Ausnahme und werden verrechnet.
21.
Haftung durch Nutzer:innen
21.1 Für allfällige Schäden und Verluste, die durch Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen entstehen, haftet der/die Nutzer:in. Dies gilt insbesondere für unerlaubtes Öffnen aus der Distanz (Ziff. V.17.4), unerlaubte Weitergabe des Öffnungslinks (Ziff. V.19.2), Platzierung von Objekten neben der Station (5.5) und Verletzung der Sorgfalts- und Informationspflicht bei nicht schliessbaren Fächern (Ziff. V. 17.2-17.3).
VI) Verstösse
22. Handhabung bei Verstössen
22.1 Bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen behält sich der Verein Leihlager vor, Borger:innen von der Nutzung bestimmter Standorte, Erfüllungsmethoden (z.B. Lieferung) oder Leihobjekten auszuschliessen, sowie in schwerwiegenden Fällen die Leihberechtigung und/oder das Abonnement zu suspendieren oder zu kündigen.
VII
) Anwendbares Recht
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
23.1 Für sämtliche rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
23.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten gilt Basel, Schweiz.
Mit dem Erstellen eines Kontos auf www.leihlager.myturn.com und jeweils mit dem Tätigen einer Vormerkung bestätige ich, die Nutzungsbedingungen erhalten und gelesen zu haben und mit den Bestimmungen einverstanden zu sein.